Begleitung von schulausflügen wie viele lehrer

Klassenfahrten bilden die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Schulreise.

So können Sie beispielsweise auf Basis einer vorherigen Reisesuche bei einem erneuten Besuch unserer Webseite komfortabel auf selbige zurückgreifen.

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Die wesentlichen Punkte ähneln sich:

  • Eine Klassenfahrt wird gemäß den Anforderungen der Schulkonferenz gründlich vorbereitet und vom Schulleiter genehmigt.

    Die Schulrichtlinien von Schleswig-Holstein treffen mit einem Drei-Punkte-Plan den Nagel auf den Kopf. Möglich für die Anreise zur Schulfahrt sind auch Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und der Bahn. In Ausnahmefällen, wenn der Schüler beispielsweise die Reise nicht bezahlen kann oder die Eltern die Fahrt aus religiösen Gründen nicht erlauben, besucht er den Unterricht der Parallelklasse.

    Bei privaten Handlungen greift die Familienversicherung.

  • Sportliche Aktivitäten, die besondere Voraussetzungen erfordern, bedürfen einer Elterngenehmigung und einer ausgebildeten Aufsichtsperson.
  • Viele Bundesländer vertreten eine Null-Toleranz-Politik und verhängen ein generelles Alkohol- und Rauchverbot.

Ist eine Klassenfahrt verpflichtend?

Schülerinnen und Schüler sind generell an die Teilnahme einer Klassenfahrt gebunden, solange sie nicht beurlaubt werden.

Nur in absoluten Ausnahmefällen darf der Lehrer-PKW zum Einsatz kommen.

  • Schüler sind während der Aktivitäten einer Klassenfahrt gesetzlich unfallversichert. An Bahnhöfen und in Hotels ist das Dampfen nur in Raucherbereichen gestattet. Auch ein Ausschluss im Verlauf der Schulfahrt ist nicht selten.

    Regelungen, die für herkömmliche Zigaretten gelten, treffen in den meisten Fällen ebenso auf E-Zigaretten zu.

    Greifen diese nicht, folgt ein Ausschluss von der Klassenfahrt im Extremfall. Die Eltern werden über jeden Schritt informiert.

  • Lehrer mit Beamtenstatus sind dienstlich zur Durchführung von Schulfahrten verpflichtet, Schülerinnen und Schüler sind es ebenso. Die Finanzierung der Klassenfahrt sollte daher kein Grund sein, nicht an einer Klassenfahrt teilnehmen zu können.

  • Regelt ein Erlass für Schulfahrten die Beförderung?

    Eine Verallgemeinerung unter Klassenfahrt ist demnach nicht möglich.

    Meistens enthalten die Richtlinien programmatische Sätze wie aus der baden-württembergischen Verwaltungsvorschrift: „Schulfahrten dienen der Vertiefung, Erweiterung und Ergänzung des Unterrichts und tragen zur Entfaltung und Stärkung der Gesamtpersönlichkeit des einzelnen Schülers bei.“ In Sachsen-Anhalt hat sie „die Aufgabe, im Unterricht behandelte Themen zu vertiefen, zu veranschaulichen und durch Aktivitäten zu ergänzen, die über die Möglichkeiten des Unterrichts hinausgehen.“ So lässt sich zusammenfassen, dass eine Klassenfahrt die Ziele des Frontalunterrichts an einem anderen Ort verfolgt.

    Neben dieser wichtigen Präambel bieten die Richtlinien darüber hinaus genaue Vorgaben über diese Punkte:

    • Anzahl der mitfahrenden Begleitpersonen
    • zumutbare Kosten
    • Häufigkeit von Schulfahrten
    • ordnungsgemäße Verwendung der Reisekostenvergütung des Lehrers
    • Erste-Hilfe-Fähigkeit der Begleitperson
    • Genehmigungen für sportliche Aktivitäten
    • Beförderungsbedingungen
    • Versicherungsschutz

    Linksammlung: Klassenfahrten-Richtlinien aller Bundesländer

    Alle 16 Bundesländer informieren im Internet über Richtlinien von außerschulischen Veranstaltungen.

    Demnach sollte die Beaufsichtigung so erfolgen:

    • Kontinuierlich: Der Lehrkörper hat jederzeit ein Auge auf seine Schülerinnen und Schüler.
    • Aktiv: Bei Nichteinhaltung der Regeln ermahnt die Lehrkraft ihre Schülerinnen und Schüler und nimmt nachts Kontrollgänge vor.
    • Präventiv: Die Lehrkraft ist mit den örtlichen Besonderheiten vertraut und weist auf spezielle Gefahren hin (Stichwort Belehrung).

    Wie weit geht die Aufsichtspflicht von Lehrern während einer Klassenfahrt?

    Weil Klassenfahrten zumeist mehrtägige Veranstaltungen sind, empfiehlt sich für eine Lehrerin zur Einhaltung ihrer Aufsichtspflicht mindestens eine männliche Begleitperson, für einen Lehrer eine weibliche Begleitperson.

    B. in Italien beim „Heimlich auf dem Zimmer rauchen“ extreme Strafen für den Hotelier vorgesehen sind. In diesem Fall hat der Lehrer die Leitung der Fahrt und ist auch gegenüber den anderen Begleitpersonen weisungsbefugt.

    Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass mindestens eine männliche und eine weibliche Person anwesend sein sollten, ausnahmsweise gilt für Klassenfahrten mit Schülern der Grundschule bis zur vierten Klasse, dass sie ausschließlich von Lehrerinnen begleitet werden dürfen.

    Die genaue Ausgestaltung der Aufsichtspflicht hängt vom Alter der Schüler ab und ist in den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes festgeschrieben.

    Die Einnahme von Medikamenten chronisch kranker Schüler sollte ebenfalls überwacht werden, allerdings nur nach Genehmigung und Einweisung durch die Eltern.

    Die Kriterien zur Beaufsichtigung können in Ausnahmefällen gelockert werden, wenn die Schüler zuvor Verantwortungsbewusstsein und Reife bewiesen haben. Dafür sind allein die Eltern zuständig.


    Wie im Unterricht auch, gelten die Regeln und Vorschriften der Schulordnung, insbesondere in Bezug auf Alkohol- und Drogenkonsum.

    Die Lehrkräfte können jedoch nicht rund um die Uhr präsent sein und müssen den Schülern auch Freiräume und Freiheiten zugestehen, um sich selbstständig zu bewegen und die Umgebung zu erkunden.

    Für die Nachtruhe gelten besondere Regelungen: Die Lehrkräfte müssen darauf achten, dass alle Schüler zu einer bestimmten Zeit in den Schlafräumen sind und dass dort die vorgeschriebene Ordnung eingehalten wird.

    Im Schulrecht lässt sich dabei die Formulierung „außergewöhnlich undiszipliniertes Verhalten“ weit auslegen.

    Wie ist ein Unfall auf Schulfahrten versichert?

    Jede von der Schulleitung genehmigte Klassenfahrt unterliegt den Regularien schulischer Veranstaltungen. In einigen Bundesländern herrscht auf Schulfahrten ein generelles Alkohol- und Rauchverbot.

    Es liegt in der Verantwortung der Lehrkraft, bereits vor Beginn der Klassenfahrt klare Regeln aufzustellen und diese deutlich an Schüler sowie deren Eltern zu kommunizieren, um ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen.

    Auch volljährige Schüler müssen sich an diese Regeln halten, wie zum Beispiel an ein Alkoholverbot.

    Voraussetzung ist jedoch, dass die Begleitung über notwendige Kenntnisse in der Ersten Hilfe verfügt, um ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen. B. beim Klettern).

  • Und was grundsätzlich immer nützlich ist: Die Begleitpersonen verfügen über Erste-Hilfe-Kompetenzen.
  • Damit die Lehrpersonen auf geeignete Begleitpersonen zurückgreifen können, ist es wichtig, dass Schulleitungen und Behörden Budget zur Ausbildung und Bezahlung von qualifizierten Begleitpersonen einplanen.